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Sund- und Boddenreederei 31.März 2004
Sehr geehrter Fahrgast,
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sofern Sie eine Leistung bei uns buchen, werden sie Bestandteil des zwischen Ihnen und der Sund- und Boddenreederei Stralsund (nachfolgend kurz SBR) zustande kommenden Vertragsverhältnisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sund- und Boddenreederei Stralsund
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der SBR veranstalteten Charterfahrten, die sie in eigener Verantwortung erbringt. Sie finden insbesondere Anwendung auf alle Pauschalangebote, auf allgemeinen und organisierten Rundfahrten und auf alle von der SBR veranstalteten Programme.
1. Anmeldung/Vertragsabschluss
Sie können sich zu der von Ihnen gewünschten Leistung mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail, Homepage) anmelden. Ihre Anmeldung stellt ein Angebot an die SBR auf Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Fahrtenbeschreibung und dieser Bedingungen dar.
Die Anmeldung erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder versichert, insoweit durch die weiteren Teilnehmer bevollmächtigt zu sein und erkennt auch für diese die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen aller mitaufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot der SBR zum Abschluss eines Vertrages mit diesem geänderten Inhalt vor. Dieses Angebot können sie innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annehmen.
2. Leistungen der SBR
Umfang und Inhalt der von der SBR zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zur Zeit der Fahrt gültigen Beschreibung. Die SBR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung zu erklären, über die Sie vor Abschluss der Buchung informiert werden.
3. Zahlung des Fahrpreises
Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung über Anzahlung und Restzahlung. Die Anzahlung beträgt – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist –
50% des Fahrpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten. Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämien für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und sonstige Versicherungen vollständig zu zahlen. Die Restzahlung ist- soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist vor Leistungsbeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
Sämtliche Zahlungen darf die SBR jedoch erst fordern, wenn sie Ihnen einen Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt hat. (erfolgt in der Regel mit der Buchungsbestätigung). Dies gilt nicht, wenn die Fahrt nicht länger als 24 Stunden dauert, oder der Charterpreis 100 € nicht übersteigt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Fahrt nicht beeinträchtigen. Die SBR wird Sie über solche Abweichungen und Änderungen unverzüglich unterrichten.
Im Falle einer erheblichen Änderung der wesentlichen Leistungen sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, sofern die SBR in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Mitteilung bei der SBR geltend zu machen.
Die SBR ist berechtigt, vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % vom ursprünglichen Fahrpreis zu verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die der Leistungsträger erhöhen. Dem Preiserhöhungsverlangen ist eine genaue Berechnung des neuen Preises beizufügen. Die Erhöhung wird Ihnen von SBR unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Fahrtbeginn, mitgeteilt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Gesamtleistungspreises haben Sie das Recht, kostenlos vom Vertrag zurück zu treten oder statt dessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, sofern die SBR in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung bei der SBR geltend zu machen.
5. Rücktritt und Kündigung durch die SBR
Die SBR ist berechtigt vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurück zu treten, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Fahrtbeschreibung für die entsprechende Fahrt ausdrücklich hingewiesen wurde, nicht erreicht wird.
Die SBR ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Fahrt infolge bei Vertragschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Rücktritt und/oder Kündigung wird die SBR Ihnen unverzüglich erklären. Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Fahrt verlangen, wenn die SBR in der Lage ist, eine solche Fahrt ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Fahrt gegenüber der SBR geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Sie haben das Recht, bis zum Beginn der Fahrt jederzeit durch Erklärung gegenüber der SBR vom Vertag zurück zu treten. Die Erklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen.
Falls Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, verliert die SBR den Anspruch auf den vereinbarten Fahrpreis. Sie kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Pauschal – Fahrpreis unter Abzug des Wertes der von der SBR ersparten Aufwendungen sowie unter Abzug dessen, was die SBR durch anderweitige Verwertung und Verwendung der Pauschal – Fahrleistung erwerben kann. Danach ergibt sich Anspruch auf folgende Entschädigung in Prozent des Pauschalpreises, abgestuft nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
- bis 31. Tag vor Fahrtbeginn - 20 %
- bis 14. Tag vor Fahrtbeginn - 40 %
- ab dem 6. Tag und bei Nichtabsage - 80 %
- am Abfahrtag und danach -100 %
Es bleibt Ihnen vorbehalten, nachzuweisen, dass der SBR ein geringerer Schaden als die obigen Pauschalen entstanden ist.
Werden nach Zugang der Buchungsbestätigung auf Ihren Wunsch Änderungen hinsichtlich des Leistungsinhalts vorgenommen (Umbuchungen), so erhebt die SBR bis 31 Tage vor Fahrtbeginn eine Umbuchungsgebühr von 25 € je Änderungsvorgang, maximal 10 % des Fahrpreises. Nach Ablauf dieser Fristen können Umbuchungswünsche, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
7. Haftung/Verjährung/ Haftungsbeschränkung
Ihre Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§§651 c -651 f BGB). Diese Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt gegenüber der Sund- und Boddenreederei Stralsund, Grabenweg 2, 18437 Stralsund, Tel. 03831/292606, Fax 03831/292606 geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, dass Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
Die Ansprüche nach den §§ 651c –f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Fahrt dem Vertrag nach enden sollte.
Die Haftung der SBR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Fahrpreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit die SBR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Diese Haftungsregelungen gelten nicht für Fremdleistungen, die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Die Haftung der SBR für solche Fremdleistungen regelt sich nach II. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Für Klagen der SBR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Dies gilt nicht, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; In diesem Fall ist Stralsund Gerichtsstand. Klagen gegen die SBR sind in Stralsund zu erheben. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Sund- und Boddenreederei Stralsund
31.März 2004
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